Die Angst, in einem brennenden Haus aufzuwachen, haben viele Menschen. Deshalb möchten sie sich entsprechend davor schützen. Zu den wichtigsten Sicherheitstipps gegen Hausbrand gehört es, einen automatischen Rauchmelder zu installieren. Dies ist in fast allen Bundesländern in Deutschland mittlerweile auch Pflicht. Doch was, wenn die Geräte einen Alarm auslösen, obwohl es gar nicht brennt und die Nachbarn daraufhin die Feuerwehr alarmieren? Wer in einem solchen Fall haftet und wie Sie sich davor schützen können, verraten wir Ihnen jetzt.
Welche Ursachen für einen Rauchmelder Fehlalarm gibt es?
Ein Rauchmelder, der nicht so funktioniert wie er soll, ist kontraproduktiv. Fehlalarme sind nicht nur störend, sondern führen auch dazu, dass Verbraucher das Vertrauen in die Technik verlieren. Die häufigste Ursache für Fehlalarme besteht darin, dass das Gerät nicht hochwertig ist. Auch bei einer leeren Batterie geben viele Rauchmelder ein Signal ab, das zwar kein Fehlalarm an sich ist, aber oft so interpretiert wird.
Mitunter kommt es wegen einer falschen Handhabung zu Fehlalarmen. Weit verbreitet ist die Meinung, dass man auf Kerzen verzichten sollte, wenn Brandmelder installiert sind. Zwar lieben viele Menschen Duftkerzen, weil sie damit ihre Stimmungen gezielt beeinflussen können, wie das Team von Livingo weiß: „Gerüche spielen eine wichtige Rolle für unsere Gefühle – sie werden vom Unterbewusstsein aufgenommen und beeinflussen damit die Stimmungslage.“ Aus Angst vor einem eventuellen Fehlalarm trauen sich manche Duftkerzen-Liebhaber allerdings nicht mehr, ihre Kerzen anzuzünden und das wohlriechende Aroma im Raum zu verbreiten. In dieser Hinsicht können wir Sie beruhigen: Es ist ein Irrglaube, dass der Qualm der Kerzen einen Fehlalarm auslösen kann. Selbst wenn Sie mehrere Kerzen gleichzeitig auspusten, reicht der entstehende Rauch nicht für einen Fehlalarm aus. Sie können Ihre Duftkerzen also trotz Rauchmelder weiter wie gewohnt nutzen.
Anders verhält es sich etwa mit Wasserdampf im Bad oder Kochdampf in der Küche. Der Dampf kann in die Rauchkammer des Melders eindringen und die Sensoren zum Reagieren bringen. Deshalb sind normale Rauchmelder für Bad und Küche auch nicht empfehlenswert. Stattdessen sollten Sie hier einen CO2- oder Wärmemelder installieren. Weitere Ursachen für einen Fehlalarm sind zum Beispiel:
- Staub, der bei Renovierungsarbeiten entsteht
- Deo und Haarspray, das in unmittelbarer Nähe des Rauchmelders versprüht wird
- Insekten, die in das Gehäuse eindringen und das optische Signal trennen
- Sehr hohe Temperaturen, wie etwa im Sommer bei einem direkt am Fenster installierten Rauchmelder
- Elektromagnetische Störungen durch in der Nähe liegende Stromquellen
Zudem kann ein Fehlalarm ausgelöst werden, wenn der Brandmelder nicht ordnungsgemäß montiert wurde. Wichtig ist zum Beispiel, dass er mindestens 50 Zentimeter von der Wand entfernt angebracht wird.
Wie Sie das Gerät bei einem Fehlalarm abschalten
Ein hochwertiger Rauchmelder minimiert das Risiko für einen Fehlalarm
Grundsätzlich sollten Sie einen hochwertigen Rauchmelder auswählen, um das Risiko für einen Fehlalarm zu minimieren. Einen guten Rauchmelder können Sie an folgenden Qualitätskriterien erkennen:
- 10-Jahre-Lithiumbatterie
- Stummschaltfunktion
- Verschmutzungskompensation
- Gehäuse mit Umgebungslichtblende
- Antistatischer Kunststoff
- Engmaschiges Fliegengitter
- Elektromagnetische Abschirmung
- Qualitätszeichen „Q“
Bei solchen Rauchmeldern treten Fehlalarme so gut wie gar nicht mehr auf. Neuerdings gibt es auch guter Rauchmelder mit eingebauter WLAN-Funktion relativ preiswert, zum Beispiel den X-SENSE XS03 WX*. Dieser informiert im Brandfall auch unüberhörbar per Smartphone. So kann man auch von unterwegs im Brandfalle reagieren, eine sehr empfehlenswerte Sache, zumal diese Geräte inzwischen nicht mehr so teuer sind und einfach in Betrieb genommen werden können (siehe X-Sense Test)
Doch wer haftet, wenn die Feuerwehr nach einem Fehlalarm ausrückt?
Nicht selten kommt es vor, dass Nachbarn die Feuerwehr verständigen, wenn ein Feuermelder das Alarmsignal aussendet. Bei einem Fehlalarm stellt sich dann natürlich die Frage, wer für den Feuerwehreinsatz haftet. Normalerweise wird die Feuerwehr auf Gemeindekosten tätig. Allerdings kann es bei Fehlalarmen Ausnahmen geben, wenn die betreffende Gemeindesatzung vorsieht, die Gebühren für den Einsatz zu verlangen. Derartige Kosten können sich auf einige Hundert Euro belaufen. Meist wird der private Rauchmelder dann rechtlich wie eine Brandmeldeanlage betrachtet, die einen direkten Kontakt zur Notrufzentrale hat. Allerdings gibt es bisher nur wenige vergleichbare Gerichtsurteile.
Fest steht, dass die Feuerwehr oder auch der Mieter nicht in Haftung genommen werden kann, wenn bei dem Feuerwehreinsatz Sachschäden entstehen – etwa weil die Tür aufgebrochen werden muss. Diese Kosten trägt der Hauseigentümer. Wenn der Fehlalarm aus einem falschen Einbau oder wegen einer unterlassenen Wartung ausgelöst wird, ist der Vermieter oder Eigentümer der Wohnung haftbar. Er muss dafür Sorge tragen, dass der Rauchmelder ordnungsgemäß eingebaut und gewartet wird. Nur das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bildet hier eine Ausnahme, denn hier obliegt die Pflicht dem Mieter, sodass er haftet. Wenn also nachweisbar ist, dass der Rauchmelder in einem schlechten technischen Zustand war, muss der Vermieter für die Kosten des Feuerwehreinsatzes aufkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber der Mieter haftbar. Das gilt zum Beispiel, wenn er seine vom Vermieter auferlegte Wartungspflicht für die Rauchmelder vernachlässigt und den Fehlalarm fahrlässig ausgelöst hat.
Quellen: 8 Sicherheitstipps, wie man sich gegen und bei Hausbrand schützen kann, Rauchmelder – Welcher ist empfehlenswert?, Rauchmelder Wartungspflicht, Im Check: Rauchmelder von Gigaset elements
Fotos: Duftkerzen: sara150578 – pixabay.com, Feuerwehr: Rico_Loeb – pixabay.com, Renovierung & Titelbild: Leonardo Franko für Einbruchschutz-und-Alarmanlagen.de
Vielen Dank für den Hinweis – mir war gar nicht bewusst, dass dieses Sezenario mit dem Fehlalarm einmal eintreten könnte … Da fällt mir auch gleich ein, ich sollte meine mal wieder testen …